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Kircheneintritt

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft, in der sich Menschen über Gott, ihren Glauben und die Welt austauschen. In der Gemeinschaft teilen sie Sorgen, Zweifel und Freude. Hier bekommen sie Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens.

Als Kirchenmitglied haben Sie auch Rechte, wie beispielsweise ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an den Angeboten unsere Kirchengemeinde teilzunehmen. Kirchenmitglieder haben ebenso das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Es gibt drei Möglichkeiten, in die evangelisch-lutherische Kirche einzutreten:

Taufe: Wer noch nicht getauft ist, kann nur durch die Taufe Mitglied der Kirche werden.
Aufnahme: Wer bereits getauft ist, aber aus einer anderen christlichen Kirche zur evangelisch-lutherischen Kirche wechseln möchte, kann (ohne erneute Taufe) aufgenommen werden.
Wiedereintritt: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann durch einen Wiedereintritt (ohne erneute Taufe) wiederaufgenommen werden.

Kirchen(wieder)eintritt – bei uns sind Sie immer willkommen!

Sie sind irgendwann aus der Kirche ausgetreten ... weil Sie sich über jemand von der Kirche geärgert haben ... oder weil Sie an Gott gezweifelt haben ... oder einfach aus finanziellen Gründen ... 

Und jetzt möchten Sie wieder in die evangelische Kirche eintreten? Kein Problem: der Schritt in die Kirche ist jederzeit unbürokratisch möglich.
Er ist verbunden mit einem Gespräch, das Pastoren und Pastorin unserer Kirchengemeinde oder unserer Landeskirche führen kann. In dem Gespräch geht es darum, sich kennenzulernen und Gründe Ihres Wiedereintrittswunsches zu erfahren. 

Sie können sich auch an eine Kircheneintrittsstelle z.B. in Hannover wenden. Ihr Anliegen findet ein offenes Ohr!
Wenn Sie es wünschen, können Sie dann auch zu einer Kirchengemeinde gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen.

Sie gehören einer anderen christlichen Kirche an, möchten aber Mitglied unserer Kirchengemeinde und damit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche werden ...

Auch dieser Schritt ist möglich. Voraussetzung ist hier ebenfalls das Gespräch mit unserer Pastorin unserer Gemeinde oder einem Pastor*in unserer Landeskirche. Dabei werden Ihre Gründe für diesen Schritt besprochen. Eventuell werden weitere Gespräche vereinbart, in denen Ihnen die Besonderheiten unserer lutherischen Kirche erläutert werden. Da Sie als Mitglied einer anderen christlichen Kirche (in der Regel) schon getauft sind, müssen Sie sich nicht erneut taufen oder konfirmieren lassen. In diesem Falle bitten wir Sie, mit Ihrer Teilnahme an einer Abendmahlsfeier deutlich zu machen, dass Sie nun zu unserer evangelisch-lutherischen Kirche gehören.

Sie möchten Christ werden und sind nicht getauft ...

Sie können auch als Jugendlicher oder als Erwachsener getauft werden. Das geschieht meistens in einem Gemeindegottesdienst, kann aber auch in einem besonderen Taufgottesdienst erfolgen. In manchen Gemeinden ist es ein guter Brauch, dass Erwachsene (oder auch bisher nicht getaufte Konfirmanden/innen) sich in der Feier der Osternacht taufen lassen. So war es in den Anfängen des Christentums üblich. Dieser Neuanfang mit Gott passt zu dem Neuanfang, den wir an Ostern feiern: die Auferstehung Jesu.

Voraussetzung ist auch hier das Gespräch mit der Pastorin unserer Gemeinde oder einem Pastor*in unserer Landeskirche. Dabei werden mit Ihnen die Grundgedanken des christlichen Glaubens bedacht. Es ist möglich, dass dazu mehrere Gespräche oder die Teilnahme an einem Taufkurs nötig sind. Näheres können Sie vor Ort vereinbaren.

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) Mitglied in einer unserer Gemeinde und unserer Kirche werden und zu unserer Gemeinschaft im Glauben dazukommen!

Wenden Sie sich einfach an Pastorin Anette Sieling telefonisch unter 05043/1266 oder per Mail unter KG.Apelern@evlka.de